Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen von 123C Digital Consulting GmbH

Stand: Februar 2024

Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) dienen als Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der

123C Digital Consulting GmbH
Alexanderufer 3-7
10117 Berlin

(nachfolgend bezeichnet als „123C“)

und ihren Kunden. Die AGB enthalten Regelungen zu branchentypischen Punkten, wie z.B. Regelungen zu Nutzungsrechten, Ablauf der Auftragsbearbeitung und Abnahme unserer Leistungen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

INHALTSVERZEICHNIS:

A. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen der AGB

B. Agentur-, Entwicklungs-, Wartungs- und Beratungsleistungen

C. Suchmaschinenoptimierung

D. Schulungen, Workshops und Referententätigkeit

E. Webhosting, Domains und Zertifikate

F. Inhaberschaft und Nutzungsrechte

G. Gewährleistung und Haftung

H. Vergütung und Abrechnung

I. Vertragslaufzeit und Kündigung

J. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

 

A. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen der AGB

1.               Allgemeines und Geltungsbereich der AGB

1.1.         Diese AGB sind Bestandteil der zwischen 123C und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Geschäftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.2.               Es gelten die AGB, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.3.               Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien, gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

1.4.               Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Tarife, technische Spezifikationen, rechtliche und sonstige besondere Hinweise, jeweils sofern gestellt, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGB Vorrang.

1.5.               Besondere Bestimmungen im Rahmen dieser AGB gelten vorrangig, sofern sie den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB widersprechen.

1.6.               Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern 123C ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden, stellt auch im Fall der Leistungsausführung keine Zustimmung dar.

1.7.                123C ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher Bedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Bedingungen werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen Bedingungen diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.

2.              In den AGB verwendete Begriffe

2.1.               Software – Unter „Software“ werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Unter Software im Sinne dieser AGB werden u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen (Mobil, Web, AR, VR, Smart TV/Speaker) und Internetpräsenzen (Webseiten, Landing Pages, Online-Shops) und Datenbanksysteme verstanden.

2.2.             Dauerschuldverträge – Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge.

2.3.             Vertragsparteien – Der Begriff fasst den Kunden, und 123C zusammen.

2.4.             Werk – Als „Werk“ ist das Ergebnis der Leistung von 123C zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieser AGB erstellten Inhalte oder Software.

2.5.             Inhalte – Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Werbemittel, Daten, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.

2.6.             Onlinekonten – Der Begriff umfasst im weiteren Sinne alle Onlinekonten, Accounts, Profile, Webseiten, sonstige Onlinepräsenzen, etc. sowie die zu ihnen gehörenden Inhalte und Kontakte.

2.7.              Schulungen – Der Begriff Schulungen umfasst Schulungen bei 123C oder beim Kunden, Vorträge, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen.

2.8.             Referent – Referent ist die Person, die auf Seiten von 123C die Schulung durchführt.

3.              Angebote und deren Gültigkeitsdauer

3.1.               Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

3.2.             Die Angebote von 123C sind freibleibend. 123C behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

3.3.             Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an 123C, begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu 123C. 123C behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

3.4.             Angebote von 123C sind vorbehaltlich anderer Angaben 30 Tage lang gültig.

4.              Zustandekommen des Vertrages

4.1.               Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Kunden abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens von 123C oder durch auftragsgemäße Ausführung der Leistung zustande. Sofern das Angebot durch 123C erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Kunden, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande.

4.2.             Soweit Werbe- und sonstige Agenturen (nachfolgend einheitlich als „Werbeagentur“ bezeichnet) Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Dritter Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. 123C ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

5.              Change Requests und andere nachträgliche Änderungen

5.1.               Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage oder technische Anforderungen ändern sich nach Abgabe eines Angebotes durch 123C oder nach Vertragsschluss (z.B. bei Änderungen von Betriebssystemen oder Browsern), kann 123C ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.

5.2.             Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert 123C die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

6.              Projektmitarbeiter, Ort und Zeit der Auftragserfüllung

6.1.               123C ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

6.2.             123C hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur unmittelbarer Leistungserbringung durch 123C (z.B. aufgrund ihrer Fachkompetenz) oder die Pflicht zur Vertraulichkeit und Datenschutz, nicht entgegenstehen.

6.3.             Sofern die Vertragsparteien Mitarbeiter als Projektmitarbeiter, Ansprechpartner o.ä. konkret benennen, dürfen diese durch Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Der Vertragszweck darf durch den Austausch nicht gefährdet werden. Die Vertragspartner unterrichten sich grundsätzlich vorab über den Austausch von Mitarbeitern.

6.4.             Die Mitarbeiter von 123C treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich den von 123C benannten verantwortlichen Mitarbeitern, mit Wirkung für und gegen 123C erteilen.

 

7.              Fristen und Termine

7.1.                Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn 123C eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und in Text- oder Schriftform (z.B., E-Mail, Fax, Brief) zusagt.

7.2.              Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat 123C nicht zu vertreten und ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.

 

B. Agentur-, Entwicklungs-, Wartungs- und Beratungsleistungen

8.             Auftragsbeschreibung

8.1.              Die Leistungen von 123C umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Betrieb von Onlinepräsenzen und sonstige Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

8.2.             Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird 123C auf Detaillierungslücken unverzüglich hinweisen und 123C bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen.

8.3.             Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

8.4.             Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

8.5.             Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor.

8.6.             Schulung der Anwender, Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind grundsätzlich kein Nebenbestandteil der Leistungen von 123C und müssen gesondert vereinbart werden.

9.              Wartungs- und Serviceleistungen

9.1.               Die reinen laufenden Wartungs- und Serviceleistungen umfassen keine Beratungsleistungen und Weiterentwicklung, außer diese wurden ausdrücklich (z.B. in der Auftragsbeschreibung) vereinbart. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. D.h. ohne ausdrückliche Vereinbarung sind keine Leistungen umfasst, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu wartenden Sache (z.B. Software) hinausgehen und z.B. Änderung des Funktionsumfangs, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.

9.2.             Ebenfalls nicht zu laufenden Wartungs- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der zu wartenden Sache im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen der zu wartenden Sache.

9.3.             Für planbare Arbeiten soll mit ausreichendem Vorlauf ein entsprechender Termin gemeinsam gefunden werden, der die Verfügbarkeit des Systems so wenig wie möglich einschränkt. Grundsätzlich wird die Durchführung planbarer Arbeiten mit einem Vorlauf von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) mit dem Kunden abgestimmt. Als planbar gelten Arbeiten und Tätigkeiten, die im Vorfeld bekannt sind und zeitunkritisch sind, die zu wartende Sache aber unter Umständen für einen gewissen Zeitraum dem Kunden nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung steht.

10.           Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

10.1.            Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

10.2.          Der Kunde verpflichtet sich, 123C bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

10.3.          Sofern für die Leistungserbringung durch 123C erforderlich und nicht durch 123C zu erbringen, (i) stellt der Kunde die technischen Einrichtungen wie Hardware oder Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung; (ii) stellt der Kunde die Zugangsdaten zur Verfügung; (iii) unterstützt der Kunde  123C bei Testläufen und Abnahmetests durch entsprechendes Personal.

10.4.          Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für 123C.

10.5.          Kann 123C die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist 123C berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

10.6.          Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

10.7.           Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen 123C unverzüglich mitzuteilen.

10.8.          Die Kommunikation zwischen 123C und dem Kunden soll möglichst effektiv, d.h. schnell und fehlerresistent erfolgen. Hierbei hat der Kunde etwaige formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten, sofern diese ihm mitgeteilt wurden oder sonst bekannt sind, erreichbar sind und deren Wahrnehmung dem Kunden zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Ticketing-Systemen und hinreichende Beschreibung von Problemen, Symptomen, technischen Störungen, o.ä. Werden die formellen Kommunikationsvoraussetzungen durch den Kunden nicht beachtet, werden keine Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber 123C begründet.

11.             Ausschluss rechtlicher Prüfung, Beratung und Mitwirkungspflichten

11.1.              Die Leistungen von 123C beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.).

11.2.            Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Influencern (d.h. Fürsprechern, Testimonials, Bloggern, YouTubern, Instagramern, etc.) weist 123C den Kunden darauf hin, dass Influencer durch eine Vielzahl von Gesetzen verpflichtet sind, auf den werblichen Hintergrund ihrer Beiträge hinzuweisen.  Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten können nicht nur die Influencer, sondern auch 123C oder der Kunde verschuldensunabhängig in Haftung genommen werden. Ebenso besteht das Risiko von Bußgeldern. Daher empfiehlt 123C dem Kunden eine rechtlich sichere Art der Kennzeichnung und hält auch die Influencer dazu an. Sollten sich der Kunde eine von den Empfehlungen von 123C abweichende Kennzeichnung wünschen, haftet der Kunde für etwaige Nachteile und Kosten, die 123C oder Influencern hierdurch entstehen und stellt 123C sowie die Influencer von den Ansprüchen Dritter frei. Zu den Nachteilen und Kosten gehören u.a. Kosten der Rechtsberatung, zeitlicher Mehraufwand, etwaige Bußgelder sowie Kosten von Gerichtsverfahren, sofern ein Gerichtsverfahren nach vernünftigen rechtlichen und wirtschaftlichen Überlegungen eingegangen werden. 123C und der Kunde sprechen das Vorgehen in derartigen Fällen miteinander ab.

11.3.            123C darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

11.4.            Sofern 123C dem Kunden rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

11.5.            Der Kunde stellt 123C von allen Ansprüchen und Schäden frei, die 123C durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.

12.            Gestellung von Inhalten

12.1.            Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von 123C entsprechende Inhalte rechtzeitig vor Beginn derer Nutzung (z.B. als Werbemittel, zwecks Schaltung, im Rahmen von Webseiten, etc.) beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung.

12.2.          Der Kunde hat die Inhalte frei von Schadcode und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird 123C von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. 123C behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

13.            Abnahme

13.1.            Diese Regelungen zur Abnahme gelten nur, wenn sie einem Werkvertrag zugrunde gelegt werden.

13.2.          Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung.

13.3.          Voraussetzung für die Abnahme ist, dass 123C dem Kunden die Leistungsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Die Übergabe aller für die Abnahme notwendigen Leistungsergebnisse stellt eine Aufforderung zur Abnahme dar.

13.4.           Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

13.5.          Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde 123C eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat 123C eine mangelfreie und abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

13.6.          Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) schriftlich (E-Mail ist ausreichend) die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

13.7.           Sofern zuvor keine wesentlichen Mängel mitgeteilt werden, gelten die Leistungsergebnisse nach Ablauf von 2 Wochen nach Vorlage zur Abnahme als durch den Kunden abgenommen.

13.8.          Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

13.9.          Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. 123C ist berechtigt den Kunden zu einer Teil- oder Zwischenabnahme aufzufordern, wenn dies aufgrund der Materie, des Umfangs oder des zeitlichen Ablaufs bei der Leistungserbringung sachlich begründet und für den Kunden zumutbar ist.

13.10.        Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten für die jeweiligen Teilabschnitte. Dies bedeutet insbesondere, dass Change-Requests des Kunden, welche von bereits abgenommenen Teilabschnitten abweichen, durch diesen gesondert zu vergüten sind.

14.            Leistungserbringung und Abrechnung bei Rahmenverträgen

14.1.            Wurde zwischen dem Kunden und 123C ein Rahmenvertrag vereinbart und wird 123C vom Kunden im Rahmen des Rahmenvertrages mit einzelnen Leistungen und Aufgaben beauftragt oder nimmt der Kunde die Leistungen von 123C sonst, z.B. mit der Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Handling, etc. in Anspruch (zusammengefasst „Leistungsabruf“), so handelt es sich bei dem vorbenannten Leistungsabruf jeweils um einen separaten Auftrag.

14.2.         Abweichend stellt der Leistungsabruf keinen separaten Auftrag dar, wenn er Teil eines zusammenhängenden Projektes ist, für den eine separate Abnahme, bzw. Teilabnahmen im Sinne der Ziffer 13 dieser AGB vereinbart wurde.

15.            Medienschaltungen und Stornierung

15.1.            Die Beauftragung  von 123C mit Medienschaltungen (z.B., Schaltung oder Platzierung von Werbeanzeigen und vergleichbaren Marketingmaßnahmen in online und in offline Medien) begründet einen rechtsverbindlichen Vertrag auf Grundlage der vereinbarten Dauer und des Budgets der Medienschaltung.

15.2.           Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kann der Kunde den Vertrag über Medienschaltungen jederzeit ganz oder im Hinblick auf die Höhe des Budgets oder den Umfang der Medienschaltung, in Teilen kündigen, sofern die Medienschaltung nicht bereits durchgeführt worden ist. Mit der Kündigung erlöschen insoweit ganz oder in Teilen, die Entgeltansprüche von 123C für die Durchführung der Medienschaltung gegenüber dem Kunden. 123C hat jedoch einen Anspruch auf eine Erstattung der 123C entstandenen internen Kosten und bereits erfolgter Leistungen im Hinblick auf die Medienschaltung. Der Erstattungsanspruch wird pauschal mit einem prozentualen Anteil des vereinbarten Entgelts der 123C für den gekündigten Teil der Medienschaltung, abhängig vom Kündigungszeitpunkt, bestimmt (Stornogebühr). Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt sich das maßgebliche Entgelt von 123C im Fall von Teilkündigungen anhand des gekündigten Budgetumfangs im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Medienbudget.

15.3.          Die Stornogebühr beträgt: a) 25 % des vereinbarten Entgelts, falls die Kündigung innerhalb von zwei Monaten bis zu vier Wochen vor der geplanten Medienschaltung erfolgt; b) 50 % des vereinbarten Entgelts, falls die Kündigung innerhalb von vier bis zu zwei Wochen vor der geplanten Medienschaltung erfolgt; c) 75 % des vereinbarten Entgelts, falls die Kündigung innerhalb von zwei bis einer Woche vor der geplanten Medienschaltung erfolgt.

15.4.           Bei einer Kündigung innerhalb von einer Woche vor der geplanten Medienschaltung, ist das vollständigen Entgelt an 123C zu leisten.

15.5.       Sofern 123C vom Kunden bereits Entgelte erhalten hat, die als Auslagen an die Medienanbieter für den Leistungen zu zahlen sind, leistet 123C diese Gebühren an den Kunden zurück. 123C ist nicht dafür verantwortlich, falls der Medienanbieter, die Rückzahlung bereits vertragsgemäß vorab geleisteter Gebühren verweigert. 123C unterstützt den Kunden jedoch im zumutbaren Maße bei der Rückabwicklung und Geltendmachung der Gebühren, wobei der Kunde die Kosten etwaiger Rechtsverfolgung zu tragen hat.

C. Suchmaschinenoptimierung

16.            Leistungsumfang und Gewährleistung bei Suchmaschinenoptimierung

16.1.            Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Leistungen von 123 C im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (nachfolgend „SEO“) sowie vergleichbarer Leistungen und gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor.

16.2.          Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen gilt der folgende Leistungsumfang für SEO-Leistungen:

–         123 C bietet ihre Optimierungsdienstleistungen sowohl auf den vom Kunden bereitgestellten Internetseiten (nachfolgend “On-Site-Optimierung”) wie auch außerhalb der Internetseiten des Auftraggebers (nachfolgend “Off-Site- Optimierung”) an.

–         Im Rahmen der On-Site-Optimierung optimiert 123C die vereinbarten Webseiten des Kunden anhand der vom Kunden vorgegebenen Suchbegriffe bzw. Suchkriterien (im Folgenden Keywords), um eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der vereinbarten Such- und Verzeichnisanbieter zu erreichen.

–         Die Off-Site-Optimierung erfolgt insbesondere durch die Schaltung von Verweisen auf die durch den Kunden vorgegebenen Webseiten (nachfolgend “Backlinks”). Backlinks bestehen aus einzelnen oder mehreren Wörtern und können manuell oder durch eine Applikation gesetzt werden. 123C wählt nach eigenem Ermessen die Webseiten auf denen Backlinks gesetzt werden, die verwendeten Worte sowie die Dauer der Setzung.

–         Die Off-Site-Optimierung kann ferner durch die Erstellung von Artikeln und Kommentaren in im Internet frei zugänglichen Webseiten, Journalen Blogs oder Webkatalogen (nachfolgend “Plattformen”) erfolgen.

–         Werden durch 123C selbst redaktionelle Inhalte auf deren oder Partnerwebseiten angeboten, hat der Kunde einen Anspruch auf die Setzung eines Backlinks. 123C oder deren Partner können den Inhalt und die Länge des redaktionellen Inhalts frei bestimmen.

16.3.          Für SEO-Leistungen gelten die folgenden Gewährleistungsbestimmungen:

–         123C weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass auf Plattformen Dritter erstellte Artikel und Kommentare ohne Nennung von Gründen von den jeweiligen Plattformanbietern gelöscht werden können, und daher deren langfristige oder durchgängige Abrufbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Die regelmäßige Überprüfung von veröffentlichten Artikeln und Kommentaren bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen 123C und dem Kunden.

–         123 CONSULTING weist darauf hin, dass 123C keinen Einfluss auf die Betreiber von Suchdiensten wie Google hat. Diese können die von ihnen verwendeten Suchalgorithmen ohne vorherigen Hinweis jederzeit ändern. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung, garantiert 123C nicht, dass der Sucherfolg für eine bestimmte Seite zu irgendeinem Zeitpunkt einen bestimmten Platz oder Wert erreicht und behält.

–         Es kann vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung nicht garantiert werden, dass die Optimierung auch zu den gewünschten Erfolgen führt bzw. Erfolge zu einem gewünschten Termin sichtbar sind.

–         Mängel der von 123C erbrachten Leistungen zeigt ihr der Kunde unter ausführlicher Mangelbeschreibung unverzüglich mit. 123 CONSULTING ist sodann zur Nachbesserung berechtigt. Diese erfolgt bei der Off-Site-Optimierung durch Neusetzen der Backlinks und bei der On-Site-Optimierung durch erneute Analyse und ggf. Modifikation der Webseiten des Kunden. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses erfordern, räumt der Kunde 123C drei Nachbesserungsversuche ein.

16.4.           Der Kunde erhält keine Exklusivität für Keywords. 123C ist berechtigt, ähnliche oder gleiche Keywords verschiedener, auch branchengleicher Kunden zu betreuen sowie Backlinks zu deren Webseiten auf denselben Webseiten zu setzen, soweit die deren Interessen gleichrangig gewahrt und nicht beeinträchtigt werden.

 

D. Schulungen, Workshops und Referententätigkeit

17.            Inhalt und Gestaltung der Schulungen und Technik

17.1.             Inhalte und Gestaltung der Schulung werden zwischen 123C und dem Kunden gesondert vereinbart. Dies gilt nicht, wenn die Schulung bereits inhaltlich vorkonzipiert angeboten wird (z.B. im Fall von Seminaren oder Webinaren, die durch 123C angeboten werden).

17.2.           123C ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Schulung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Schulung für den Teilnehmer steigern oder nicht wesentlich ändern.

17.3.           Die im Rahmen der Schulung bereitgestellten Inhalte und Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte ist jedoch ausgeschlossen.

17.4.           Die für Schulungen notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Computergeräte) werden vorbehaltlich anderslautender Abreden durch den Kunden gestellt.

18.           Schulungsunterlagen und Aufzeichnungen

18.1.        Die Bereitstellung der Unterlagen im digitalen Format (PDF) an die Teilnehmer der Schulung sowie deren Onlinestellung ist nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung von 123C zulässig. Grundsätzlich ist nur die Bereitstellung als Ausdruck zulässig, es sei denn auch die digitale Bereitstellung wurde erlaubt. Im Fall digitaler Bereitstellung, darf diese nur als geschützte Datei erfolgen (Ausdruck, Export und Kopierfunktion sind passwortgeschützt oder ausgeschlossen).

18.2.          Eine Audio- oder Videoaufzeichnung der Schulungen ist nur mit Einwilligung von 123C gestattet.

19.            Stornogebühren

19.1.            Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Schulungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Schulungstermin in Höhe von 100% der Schulungsvergütung fällig.

19.2.       Werden vom Kunden Tätigkeiten (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Unterlagen) vor dem Zeitraum von 2 Wochen vor dem Schulungstermin angefordert, wird dieser Aufwand bei Stornierung zum Stundenlohn gem. Ziffer 44 „Vergütung“ der AGB von 123C, nach Stunden abgerechnet.

19.3.       Fällt die Schulung aufgrund höherer Gewalt aus, fallen keine Stornogebühren an.

20.          Veranstaltung von Schulungen

20.1.          Die folgenden Bestimmungen der Ziffer 20 gelten, wenn die Schulungen von 123C veranstaltet werden.

20.2.        Anmeldungen zu Schulungen, die von 123C veranstaltet werden, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

20.3.        Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Schulung dar und gilt mit erfolgter Zahlung als angenommen. Dies gilt im Fall der Bezahlung einer Rechnung oder einer Bezahlung über Onlinebezahlsysteme, wie z.B. PayPal. Mit der Zahlung erhält der Kunde einen verbindlichen Anspruch auf Teilnahme am vereinbarten Termin und eine Anmeldebestätigung.

20.4.      Im Stornofall bleibt es 123C vorbehalten, Ersatzpersonen als Teilnehmer anzunehmen. Dabei wird insbesondere die Eignung der Ersatzperson für die Schulung berücksichtigt.

21.            Verschiebung, Absage und Ersatz des Referenten

21.1.        Ist der vereinbarte Referent verhindert, insbesondere bei Krankheit, kann ein fachlich entsprechender Ersatz gestellt werden.

21.2.          Im Ausnahmefall können Schulungen aufgrund kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfall des Referenten oder höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahlen, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung verschoben oder abgesagt werden.

21.3.          Im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen wird die Schulung spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, ohne dass dies ein Verschulden von 123C begründet.

21.4.       Im Falle der Absage oder dem Kunden nicht zumutbaren Verschiebung einer Schulung erstattet 123C bereits gezahlte Schulungsgebühren zurück.

21.5.           Ein Anspruch auf Ausgleich weitergehender Kosten des Kunden (z.B. auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall) bestehen nur bei Verschulden von 123C. Fällt die Schulung wegen höherer Gewalt aus, z.B. wenn der Referent aufgrund höherer Gewalt verhindert ist, haftet 123C nicht für hieraus entstehenden weitergehenden Kosten des Kunden.

22.          Reisekosten bei Beauftragung mit Schulungsleistungen

22.1.          Zu den Reisekosten gehört die Anreise zur und Abreise von der Schulungsstätte (Berechnung entsprechend Ziffer 44 „Vergütung“ der AGB von 123C) sowie die Hotelübernachtung (mind. 3 Sterne inkl. Frühstück).

22.2.      Eine Hotelübernachtung ist erforderlich, falls die Anreise/Abreise am gleichen Tag nicht möglich ist oder vor 8 Uhr morgens angetreten werden müsste.

22.3.      Reise- und Übernachtungskosten werden entsprechend den Vergütungsregeln in dieser AGB berechnet.

22.4.      Bei Vertragsschluss ist zu klären, wer die An- und Abreise organisiert und ob Kosten durch 123C auszulegen sind. Der Kunde kann erklären, die obigen Auslagen selbst zu übernehmen.

22.5.     Werden die Reisekosten nicht im Voraus durch den Kunden übernommen, bucht 123C diese nach Bestätigung des Schulungstermins durch den Kunden oder bis spätestens 7 Tage vor dem Schulungstermin. 123C weist darauf hin, dass die Kosten je höher sein können, je näher die Buchung an dem Schulungstermin erfolgt und bittet um eine zeitige Bestätigung des Schulungstermins. Im Fall einer Stornierung sind angefallene Reisekosten zu erstatten, soweit sie nicht storniert werden können.

E. Webhosting, Domains und Zertifikate

23.          Webhosting und Server

23.1.          123C stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs Speicherplatz auf einem Webserver, Datenbanken zur Verfügung. Der Kunde teilt sich die physischen Server mit anderen Kunden von 123C, sofern kein physisch getrenntes Hosting vereinbart wurde.

23.2.         Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Datenbanken, Logdateien etc.

23.3.        Der Kunde hat weder dingliche Rechte an den Servern, die seine Leistungen bereitstellen und vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, insbesondere in Auftragsverarbeitungsverträgen, kein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Server befinden.

23.4.         Neben der Bereitstellung der Server und Dienste schuldet 123C ein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß darauf gespeicherten Daten über das von 123C zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. 123C ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.

23.5.         123C gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von 123C liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. 123C kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 123C ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein Kunde über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ so beeinflusst, dass es hier zu Systemausfällen kommt oder diese drohen.

23.6.         Sofern der Kunde in eigener Verantwortung Einfluss auf die Serverumgebung hat, hat er sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von 123C, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden (z.B. durch Installation fehlerhafter oder nutzungsintensiver Software). 123C behält sich vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten.

23.7.         Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server in eigener Verantwortung hoch lädt und/oder abrufbar hält, speichert oder hierzu Dritte beauftragt, ist der Kunde verantwortlich.

23.8.     Der Kunde verpflichtet sich, die von 123C zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und 123C unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

24.          Domains

24.1.           Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird 123C im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. 123C übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien der DENIC eG.

24.2.         Der Kunde ist auf Aufforderung von 123C hin insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten zum Domaininhabers („Registrant“) und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben, sofern diese von dem Registrar gefordert werden. 123C weist darauf hin, dass 123C nicht für etwaige Nachteile des Kunden einstehen kann, falls dieser unter Berufung auf Datenschutzvorschriften oder sonst die Angaben gegenüber dem Registrar verweigert. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sich direkt an den Registrar zu wenden. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an 123C per Webinterface, Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

24.3.         123C ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die Auskunft von 123C darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch 123C aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von 123C.

24.4.         Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

24.5.         Werden von Dritten gegenüber 123C Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist 123C nach einem sachgerechten Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich zu sperren und/oder in die Pflege des Registrars zu stellen.

24.6.         Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

24.7.          Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 10 Werktage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist 123 berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

24.8.         Für den Fall, dass 123C nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrechterhalten kann, ist 123C berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

24.9.         Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 123C verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

25.          Einwilligung in die Übermittlung von Daten zwecks Domainregistrierung

25.1.           Um eine Domain für die Kunden zu registrieren, muss 123C die Daten der Kunden an die „Network Information Center“ (NIC), bzw. „Domain Name Registry“ genannten Stellen sowie „Registrare“ (z.B. ICANN, DENIC) übermitteln und ist  ihren Verfahren unterworfen (NICs und Registrare zusammengefasst als „Registrierungsstellen“ bezeichnet). Diese Verfahren sehen vor allem eine Publikation der Daten in so genannten WHOIS-Abfragen vor, die für jedermann öffentlich zugänglich sind.

25.2.         Diese Praxis der Registrierungsstellen wird im Hinblick auf den Umfang der Datenabfrage und insbesondere die Veröffentlichung der Daten datenschutzrechtlich beanstandet und mit dem Ziel der Entwicklung eines datenschutzkompatiblen Modells evaluiert. Sobald die neuen Datenmodelle eine geringere Datenübermittlung erlauben, wird 123C dementsprechend die Datenübermittlung einschränken.

25.3.         Bevor die Registrierungsstellen Ihre Verfahren verändern und weil sich Registrierungsstellen in manchen Ländern dem Änderungsverfahren ggf. nicht oder nicht sofort anschließend werden, bittet 123C die Kunden daher im Fall von manchen Domains, um Ihre Einwilligung zu dem Verfahren.

25.4.         Kunden erklären sich mit einer Domainregistrierung damit einverstanden, dass 123C die im Folgenden genannten Daten an die Registrierungsstellen wie zuvor geschildert übermitteln und diese Daten öffentlich zugänglich gemacht werden können. Kunden erklären sich ebenfalls einverstanden, dass diese Daten in Drittländer, d.h. außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden und auch in Länder, deren Datenschutzniveau gesetzlich als nicht dem europäischen Datenschutz entsprechend gilt (z.B. USA).

25.5.         123C weist Kunden explizit auf Ihr Recht zum Widerspruch sowie Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung und ihrer Nutzerrechte hin, die Kunden in der Datenschutzerklärung von 123C finden. 123C bittet jedoch zu beachten, dass die Geltendmachung von Widerrufen und Widersprüchen eine Kündigung der Vertragsbeziehung voraussetzen kann, ohne dass 123C hierfür die laufenden Kosten bis zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung erstatten kann. Ebenfalls ist 123C insoweit auf die Kooperation der Registrierungsstellen angewiesen, was z.B. die Dauer der Bearbeitung und Umfang der Datenlöschung angeht. Die Rechtsgrundlage der Einwilligung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO.

25.6.         Liste der Daten, die an Registrierungsstellen übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden können: „Name, Vorname, Firma, Postadresse, E-Mailkontakt, angegebene Telefonnummer des Registrars/Domaininhabers“. Die Liste ist weit gehalten, d.h. sie umfasst möglichst weite Abfragen und Veröffentlichungen und es ist möglich, dass viele Registrierungsstellen Daten im geringeren Umfang erfordern oder veröffentlichen. Bei Rückfragen zu der konkreten Datenpraxis einzelner Registrierungsstellen verweiset 123C die Kunden auf deren Informationsseiten und Support (https://www.icann.org/registrar-reports/accredited-list.html).

26.          SSL- und andere Zertifikate

26.1.          Bei der Verschaffung von Zertifikaten wird 123C im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Zertifizierungsstelle („Certification Authority“) lediglich als Vermittler tätig. Jede dieser Zertifizierungsstellen hat eigene Bedingungen für die Vergabe von Zertifikaten. Ergänzend gelten daher die Vertragsbedingungen („Subscriber Agreement“) der jeweiligen Zertifizierungsstelle, die 123C dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können. Diese sind Bestandteil des Vertrages.

26.2.         Bei jeder Bestellung eines Zertifikats wird ein eigener Vertrag über dessen Beantragung geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Beantragung des Zertifikats bei der Zertifizierungsstelle zustande.

26.3.         Die Dauer des Vertrags entspricht der gewählten Laufzeit des Zertifikats und endet danach automatisch.

26.4.         Der Kunde ist verpflichtet, für die Richtigkeit der für die Ausstellung des Zertifikats benötigten Daten zu sorgen.

26.5.         Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Zertifikat bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich verwendet wird.

26.6.         Die Zertifizierungsstelle und 123C sind berechtigt, das Zertifikat zu sperren wenn der begründete Verdacht auf Missbrauch des Zertifikats besteht oder der Kunde bei der Beauftragung des Zertifikats gegenüber 123C unrichtige Angaben gemacht hat.

27.           Sperrung und Freistellung

27.1.           123C ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt (hierzu gehört auch die Markierung von Zertifikaten als ungültig, Aussetzen von Domains durch HOLD Status und das Aussetzen von Transfer-Verfahren bei Domains). Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im sachgerechten Ermessen von 123C. 123C wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert 123C den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes – zugreifen kann. 123C genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn 123C die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet.

27.2.         Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen, der in gesamter Höhe einer Monatsgebühr entspricht, ist 123C berechtigt, die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen zu sperren. Sperrt 123C die Leistungen berechtigt wegen Zahlungsverzugs, macht 123C die Entsperrung vom Ausgleich aller offenen Forderungen sowie eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 20,00 EUR abhängig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

27.3.         Erlangt 123C selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gem. Ziffer 24.4 dieser AGB, Kenntnis, der nicht offensichtlich unberechtigt ist oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist 123C zur Sperrung berechtigt. 123C wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen und dessen Stellungnahme sowie Interessen berücksichtigen, bevor sie eine Sperrung in Kraft setzt. 123C hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde gegenüber 123C eine ausdrückliche Stellungnahme abgibt und eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von 123C für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.

27.4.          Soweit 123C von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, 123C von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von 123C. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten Dritter – für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

28.          Supportleistungen von 123C

28.1.          123C bietet, soweit im Tarif nichts anderes geregelt ist, kostenfreien und kostenpflichtigen Support für seine Hosting-Kunden an.

28.2.        Für den Kunden kostenfrei ist der Support, der im Zusammenhang mit der Bedienung des Kundenmenüs steht.

28.3.        Kostenpflichtig und nach den Stundensätzen gemäß aktueller Preisliste zu vergüten sind sämtliche Support- Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit den Funktionen aus dem Kundenmenü stehen. Ebenso ist der Support zu vergüten, wenn der Kunde 123C beauftragt, die Änderungen im Zusammenhang mit den Funktionen aus dem Kundenmenü vorzunehmen.

28.4.         Support-Leistungen durch 123C werden grundsätzlich nur per E-Mail angeboten.

28.5.        Telefonischer Support ist vom Kunden stets nach den Stundensätzen gemäß aktueller Preisliste zu vergüten, auch wenn der Support im Zusammenhang mit dem Kundenmenü steht.

28.6.        Für weitergehenden Support berechnet 123C dem Kunden den Arbeitsaufwand nach Stundensätzen gemäß „Anlage Entgelt“ oder sonst mitgeteilten Sätzen.

29.          Pflichten des Kunden

29.1.           Der Kunde sichert zu, dass die 123C von dem Kunden mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, 123C jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von 123C binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax- Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax- Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.

29.2.         Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. 123C behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten abzuweisen, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Der Kunde erhält eine Mitteilung, wenn die Datengröße der gespeicherten E-Mails die Grenze von z.Zt. 90% des zulässigen Volumens überschreitet.

29.3.         Der Kunde verpflichtet sich, von 123C zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und 123C unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von 123C nutzen, haftet der Kunde gegenüber 123C auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

29.4.         Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers oder sonstige gesetzliche Erlaubnis, keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verstoßes gegen diese Ziffer 123C eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu zahlen.

29.5.         Zudem verpflichtet sich der Kunde, kommerzielle E-Mails – insbesondere Newsletter – ausschließlich an Dritte zu versenden, die sich mittels „Double-Opt-In“-Verfahrens zum Erhalt von E-Mails angemeldet haben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € verwirkt.

29.6.         Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. 123C ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. 123C wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

29.7.         Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird 123C im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus den jeweils gültigen Tarifen ergibt, zur Verfügung stellen. Grundsätzlich hat der Kunde bei Überschreitung des ihm vertraglich eingeräumten Datentransfervolumens pro angefangenes GB Daten ein zusätzliches Entgelt gemäß „Anlage Entgelt“ oder sonst mitgeteilten Sätzen zu zahlen.

29.8.        Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei 123C abgelegten Präsenzen keine Chats/Games/Spiele jeder Art. sowie öffentliche Bannerexchange Programme zu betreiben.

30.          Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten, Newsletter

30.1.          Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen (Impressum).

30.2.        Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche kommerzielle E-Mails, insbesondere bei Nutzung des „Newsletter- Tools“ ebenfalls deutlich als seine eigenen zu kennzeichnen.

30.3.        Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail- Adresse und – sofern ein Shop Gegenstand des Vertrages ist – die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies bezieht sich auch auf illegale Angebote wie Hackertools oder Angebote die rechtsverletzend sind oder wirken. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 123C unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).

30.4.         Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde 123C, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen, frei.

30.5.         Der Kunde verpflichtet sich gegenüber 123C zudem, bei Rechtsstreitigkeiten gegen den Kunden aufgrund der von 123C registrierten und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, 123C unverzüglich zu informieren. 123C ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt im Namen des Kunden auf die streitige Domain zu verzichten bzw. diese bis zur Klärung der Vorwürfe für Abrufe Dritter ganz oder teilweise zu sperren. 6. Der Kunde kann 123C Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Kosten (Anwalts- und Gerichtsgebühren, Schadenersatzansprüche) leisten; die Sicherheit beträgt mindestens 5.000 €. 123C wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden, wie mit der Domain verfahren wird. Vorstehende Regelungen gelten ausdrücklich auch für Streitigkeiten, die auf den unter der Domain abrufbaren Inhalten beruhen, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen.

30.6.        123C ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist 123C berechtigt, die Präsenzen zu sperren. 123C wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

31.            Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

31.1.            Der Kunde erhält von 123C für die Vertragsdauer ein für die Vertragslaufzeit zeitlich begrenztes, einfaches nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Programme auf den Servern von 123C (Lizenz). Wird der Kunde von 123C für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

31.2.          Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk- Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

31.3.          Die von 123C erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

31.4.           Soweit dem Kunden von 123C ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, die er von 123C erhalten hat, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an 123C zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde kein Nutzungsrecht mehr an den Programmen von 123C.

31.5.          Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 31.1 bis 31.4 dieser Anlage geregelten Pflichten verspricht der Kunde 123C eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 2.500,00. Neben der Vertragsstrafe haftet der Kunde für den Schaden der 123C durch die Zuwiderhandlung entstanden ist.

32.          Preise und Zahlung

32.1.          Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen aktuellen Preisliste.

32.2.         Das Entgelt für die Beantragung/Transfer, Nutzung und Einrichtung der zugewiesenen Domain ergibt sich aus der in der aktuellen Preisliste.

32.3.        123C ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Tarife vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die Zahlungspflicht ist, unabhängig von der Domainregistrierung, mit Freigabe des Webaccounts gegeben.

32.4.         Der Zugang zum Server und die Domain kann 20 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs gesperrt werden. Der Kunde wird über die Sperre informiert und trägt die Sperrkosten. Eine Freischaltung erfolgt erst nach vollständigem Kontenausgleich. Sollte der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von 60 Tagen hinausgehen so kann der Account mit allen Daten gelöscht und die Domain geclosed werden. 123C ist nicht verpflichtet den Kunden hierüber zu informieren.

33.          Spam-Filter, Gewährleistung, Haftung

33.1.          123C stellt dem Kunden als unentgeltliche und freiwillige Leistung einen Spam-Filter für sein E-Mail-Postfach gemäß den Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung des Filters zur Verfügung.

33.2.        123C ist jederzeit berechtigt, den Spam-Filter zu deaktivieren, sofern technische oder rechtliche Gründe dies erfordern. 123C teilt dem Kunden eine Deaktivierung des Spam-Filters per Rundmail mit.

33.3.        E-Mails die durch den Filter als Spam-E-Mails klassifiziert werden, werden von dem Spam-Filter als Spam-Mail markiert. Änderungen der Markierung teilt 123C dem Kunden per Rundmail mit. 123C bemüht sich, den Filter jeweils auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

33.4.         Zur Nutzung des Spam-Filters muss der Kunde entsprechende Einstellungen im Rahmen seines Hostingtarifs vornehmen oder kostenpflichtig von 123C vornehmen lassen.

33.5.         123C kann nicht garantieren, dass der Kunde durch die Aktivierung des Spam-Filters keine unerwünschten E-Mails mehr erhält oder seriöse E-Mails fälschlicherweise von dem Filter als Spam-Mail markiert werden. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen. Die Filter können lediglich das Gesamtaufkommen dieser Mails reduzieren, sie nehmen eine Vorsortierung für den Kunden vor. Es obliegt allein dem Kunden, die Richtigkeit der Markierung durch den Spam-Filter zu prüfen.

33.6.         123C kann nicht garantieren, dass die Filter ununterbrochen funktionstüchtig sind. 123C haftet nicht für gelöschte, abgewiesene oder nicht empfangene E-Mails und daraus resultierende Schäden oder Einbußen des Kunden oder für nicht erkannte schädliche E-Mail und den daraus resultierenden Schäden.

 

F. Inhaberschaft und Nutzungsrechte

34.          Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber 123C

34.1.           Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde 123C im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

34.2.         Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte.

34.3.         Der Kunde stellt ansonsten 123C von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen 123C im Zusammenhang mit den Inhalten des Kunden entstehen und wird 123C von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Kunde ist verpflichtet, 123C nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.

34.4.         Der Kunde überträgt 123CG sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

35.          Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Kunden

35.1.          An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erstellt werden (zum Beispiel individuelle Grafiken, Logos oder für den individuellen Bedarf des Kunden zugeschnittene Programmroutinen) erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich eindeutig aus der Natur des Auftrags. Im Übrigen überträgt 123C dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

35.2.         Sofern die 123C eigene Materialien (d.h. Templates, Open-Source-Software, Stock-Inhalte, etc.) oder Materialien Dritter zu Zwecken der Auftragserfüllung einsetzt, auch wenn es sich um selbst von 123C verwendete oder selbst erstellte Arbeitsgrundlagen handelt, erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Kunden nicht auf die ursprünglichen Arbeitsgrundlagen, sondern nur soweit die durch 123C  für den Kunden individuell vorgenommenen und schutzfähigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen. Im Übrigen räumt 123C dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht, ohne Bearbeitungsrechte eingeräumt.

35.3.         Dem Kunden wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt.

35.4.         Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

35.5.         Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. 123C verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

35.6.         Sofern Kunden (Stock-)Lizenzen für die Nutzung fremder Inhalte erworben haben, sind sie die Inhaber der mit der Lizenz verbundenen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Im Fall, dass 123C die jeweiligen Lizenzen vertragsgemäß im eigenen Namen erworben hat, ist 123C Inhaberin der mit der Lizenz verbundenen Nutzungs- und Verwertungsrechte. D.h. der Kunde muss eine eigene Nutzungslizenz für verwendete Stock-Inhalte erwerben, sofern er diese außerhalb des von 123C für den Kunden hergestellten Arbeitsergebnisses nutzen möchte.

35.7.         Die, von 123C erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsgrundlagen und Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum von 123C. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

35.8.        123C ist vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung berechtigt, auf ihre, für den Kunden erbrachten Leistungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

35.9.         Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

35.10.      Soweit Nutzungsrechte an Werken, Urheber- oder Copyrightrechte, etc. übertragen werden (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „IP-Rechte“), ist 123C verpflichtet, dem Kunden die zu ihrer vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Daten und Informationen bereitzustellen. Darüber hinaus, umfassen die IP-Rechte nicht die Rechte, insbesondere auch keine exklusiven Rechte an Daten, Informationsmaterial oder Zugangsrechten. Eine exklusive Übertragung von Rechten an Daten, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Einschränkungen der Nutzung und Verarbeitung dieser Daten und Informationen (zum Beispiel durch Datenschutz- oder Vertraulichkeitsvorgaben) sowie ausdrücklicher Vereinbarungen und des Vertragszwecks.

36.          Referenzen

36.1.          123C ist berechtigt, auf die für den Kunden entworfenen und hergestellten Werke und erbrachten Leistungen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

36.2.         123C ist ferner berechtigt, im Impressum von Websites und sonstigen Onlinepräsenzen und innerhalb von Software auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, sofern hierdurch deren vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von 123C zu entfernen.

37.           Rechte an Onlinekonten

37.1.           Unbeschadet dieser AGB wird der Kunde Inhaber von Onlinekonten, sofern diese durch 123C im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung für den Kunden angelegt, erworben oder sonst beschafft oder durch 123C ausdrücklich auf den Kunden zu dessen Verfügung übertragen worden sind.

37.2.         Darüber hinaus behält 123C die Rechte an den Onlinekonten, insbesondere wenn sie ihre eigenen betrieblichen oder privaten Onlinekonten ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Vertragserfüllung einsetzt. Die Mitnutzung eines Onlinekontos durch den Kunden oder dessen Einsatz für den Kunden, begründen für sich kein Anrecht des Kunden auf dieses Onlinekonto. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Onlinekonten erfolgt grundsätzlich bis zum Ende der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, außer es ist ausdrücklich eine Rechteeinräumung über diesen Zeitraum hinaus vorgesehen oder ergibt sich so aus dem Vertragszweck.

37.3.         Ist die Einräumung der Inhaberschaft nicht möglich, räumt 123C dem Kunden die Verfügungs- und Nutzungsberechtigung über die Onlinekonten in einem, einer Inhaberschaft möglichst nahekommenden Umfang ein.

38.          Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Quellcode

38.1.          Die, von 123C erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum von 123C. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

38.2.        Ist die Herausgabe des Quellcodes vereinbart oder anderweitig vorgesehen (z.B. im Rahmen einer Open Source Lizenz), reicht dessen Übergabe/Verschaffung des Zugangs in digitaler Form aus. Ist ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nicht vereinbart, darf der Kunde den Quellcode nur verwenden, wenn 123C eine Fehlerbehebung, eine Änderung oder Erweiterung der Anwendung innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchführen kann oder will. Dem Kunden ist bekannt, dass er zur Arbeit mit dem Quellcode unter Umständen Entwicklerlizenzen für die eingesetzten Komponenten von Drittanbietern erwerben muss. Sollte der Quellcode nicht unter einer Open Content Lizenz stehen, darf er vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, nicht im Rahmen einer Anwendung, die nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit 123C ist, verwendet werden.

38.3.        Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. 123G ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende (z.B. durch Zeitablauf oder Kündigung) oder 6 Monaten nach Beendigung des Auftrages zur Löschung der Vorlagen, des Quellcodes und gestellter Inhalte (hierzu gehören u.a. Dokumente und Dateien) berechtigt. Stimmen die Zeitpunkte des Vertragsendes und der Beendigung des Auftrags nicht überein, gilt jeweils der spätere Zeitpunkt.

39.          Angebote, Präsentationen und Pitches

39.1.          Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch 123C mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung durch den Kunden, erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).

39.2.         Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von 123C in diesem Rahmen der vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei 123C. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Kunde diese Rechte im vereinbarten Umfang.

G. Gewährleistung und Haftung

40.          Ansprüche bei Mängeln

40.1.          Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften.

40.2.         123C verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeit- und Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung im Zeitpunkt der Fertigstellung der Software entspricht. Websites/Apps und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software branchenüblichen Browsern, Systemen sowie Geräten lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser, Systeme sowie Geräte auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10% auf dem Markt vertreten sind.

40.3.         Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software, sind die diesbezüglichen Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

40.4.         Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat 123C das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde von 123C nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Softwareversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist 123C unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

40.5.         Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

40.6.         Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich war. 123C steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

40.7.         123C kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an 123C bezahlt hat.

40.8.        Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen. Im Fall von Dienstverträgen beträgt die Verjährungsfrist bei Nicht- oder Schlechtleistung 6 Monate

40.9.         Kunden müssen sich hinreichend im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vergewissern, dass die von ihnen bei 123C geltend gemachten Mängel tatsächlich vorliegen und nicht z.B. auf Bedienungsfehlern beruhen oder nicht zur Sollbeschaffenheit einer Leistung gehören. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, ist er zum Ersatz der Aufwendungen von 123C verpflichtet, die aufgrund der unberechtigten Geltendmachung des Mangels entstanden sind.

40.10.      Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 43 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).

41.            Einsatz von Leistungen Dritter

41.1.            Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch 123C im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen oder sonst im Rahmen des Auftrags des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen, Stockbilder oder Open Source Software oder Leistungen von Hostinganbietern.

41.2.           Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von 123C tätig, sondern gibt 123C, für den Kunden erkennbar, lediglich eine Leistung an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von 123C gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B., wenn Open Source Software inkorporiert wird). 123C steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch 123C gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von 123C zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.

41.3.           123C ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung seiner Leistungen ein, hat 123C das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von 123C gehen würde.

42.          Verhalten Dritter

42.1.           Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und 123C für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. negative Kommentare, Protestaktionen, etc.).

42.2.         Dies gilt nicht, falls 123C dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Die Haftung bestimmt sich in diesem Fall entsprechend Ziffer 43 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“). Bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit von 123C, sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen.

42.3.         123C wird den Kunden unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.

42.4.         Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder sachlich begründeter Anlass einen möglichen Schaden für den Kunden anzunehmen, ist 123C berechtigt, diese Inhalte zu publizieren (z.B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu bannen.

43.          Haftung und Schadensersatz

43.1.           123C haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

43.2.         123C haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch 123C, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 43.6 dieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

43.3.         123C haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch 123C, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

43.4.         123C haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für 123C bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

43.5.         123C haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

43.6.         123C haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch 123C, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn 123C diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend „typischer Schaden“) begrenzt.

43.7.          Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

 

H. Vergütung und Abrechnung

44.          Vergütung

44.1.           Die Vergütung und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze von 123C.

44.2.         Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

44.3.         Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung der tatsächliche Aufwand maßgeblich. 123C rechnet grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten.

44.4.         Der Kunde hat Leistungen von 123C zu vergüten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden erfolgen.

44.5.         Gebühren von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden übernommen.

44.6.         Arbeiten, die auf ausdrückliche Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 200% berechnet.

44.7.          123C hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie von Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. 123C rechnet diese prüffähig zusammen mit den erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab. Reisekosten werden, sofern nicht abweichend vereinbart, entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse (inkl. Gepäck/Mahlzeit) oder bei Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von 123C eingesetztem handelsüblichen Routenplaner. Im Nahbereich von 10km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adresse von 123C, sofern nicht anders vereinbart. Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes in Rechnung gestellt. Im Falle von Terminverschiebungen durch den Kunden trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

44.8.         Soweit 123C eine zeitabhängige Vergütung erhält, ist der Kunde verpflichtet, vorgelegte Nachweise zum Zeichen des Einverständnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den vorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Die Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Anschließend sind die Nachweise vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. Mit der Bezahlung gelten die Nachweise als abgezeichnet.

45.          Abrechnung

45.1.           Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

45.2.         Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

45.3.         Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 1.000 Euro hat 123C auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme. Enthalten die Leistungen Kosten, die für Produkte/Dienstleistungen Dritter vorauszulegen sind, hat 123C einen Anspruch auf deren Zahlung, bevor sie diese Leistungen ausführt.

45.4.         Endet der Vertrag vorzeitig, hat 123C einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht.

45.5.         Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden.

45.6.         Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification).

45.7.          Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. 123C kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.

45.8.         Der Kunde ermächtigt 123C im Falle des Lastschriftverfahrens, die vom Kunden zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden eigenen Kontos einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet seiner Bank gegenüber die Lastschriftvollmacht mitzuteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

45.9.         Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen 123C, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

45.10.      Für jede Mahnung der Rechnung fällt zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen im Fall des Verzuges eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

45.11.        Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen sowie sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können und trägt etwaige Kosten fehlgeschlagener Buchungen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.

45.12.      Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen.

45.13.      Der Kunde kann gegen Ansprüche von 123C nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis zu.

45.14.       Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem 123C berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten), darf 123C die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

46.          Anpassung von Preisen

46.1.           Bei Dauerschuldverträgen ist 123C zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Entgelte nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Kraft. Ist kein Abrechnungszeitraum vereinbart, kann die Anhebung nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten erfolgen.

46.2.         Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet.

46.3.         Erhöhen sich die Einkaufspreise für Leistungen Dritter, kann diese Erhöhung im gleichen Verhältnis an den Kunden weitergegeben werden.

I.Vertragslaufzeit und Kündigung

47.            Vertragslaufzeit und Kündigung

47.1.           Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse vereinbart werden, entspricht die Vertragslaufzeit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sofern die Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 12 Monate.

47.2.          Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z.B. Serviceleistungen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrags bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit zur Angleichung an die Restlaufzeit des Hauptvertrags angepasst.

47.3.          Die Kündigung unselbständiger Optionen eines Vertragsverhältnisses lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt, sofern nicht das gesamte Vertragsverhältnis gekündigt wird.

47.4.          Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

47.5.          Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist 123C zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. 123C kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

48.          Ordentliche Kündigung

48.1.          Sofern die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.

48.2.         Die Kündigungsfrist von selbständig kündbaren Teilen/Optionen eines Vertrages entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.

48.3.        Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

49.          Außerordentliche Kündigung

49.1.           Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist.

49.2.         Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.

49.3.         Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

–                 123C einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Kunden angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn 123C hat die Verzögerung nicht zu vertreten;

–                 eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;

–                 über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

 

J. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

50.          Datenschutz

50.1.          Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.

50.2.         Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. 123C wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Kunde weiterleitet oder die er im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vertragsparteien schließen, sofern aufgrund der Vorgaben der Datenschutzvorschriften erforderlich, insbesondere im Fall der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, entsprechende vertragliche Vereinbarungen.

50.3.         Der Kunde ist verpflichtet im Hinblick auf Daten, die gegenüber 123C offengelegt, übermittelt oder sonst im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Verarbeitung überlassen oder sonst zur Verfügung gestellt werden, dafür zu sorgen, dass hierbei keine gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener oder geschäftlicher Daten verletzt werden.

50.4.         Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekanntwerdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Kunden sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

51.            Vertraulichkeit

51.1.            Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

51.2.           Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Zu den als Geschäftsgeheimnisse geschützten Informationen gehören insbesondere: Angaben zu Absatz, Umsatz, Gewinn, Bankkonten, und Kreditwürdigkeit, Jahresabschlüsse, Geschäfts- und Finanzberichte, Kundenlisten und Kunden betreffende Informationen, Lieferanten, Dienstleister oder anderen Geschäftspartner, Liste der Arbeitnehmer und personelle Strukturen sowie Prozesse, Businessideen, Strategien, Organisations- und Verfahrensstrukturen, Marketingverfahren, Marketingmaßnahmen und -ideen, Planungs-, Entwicklungs-, Produktions- und Produktbeobachtungsverfahren, Prototypen, Muster, Formen, Rohdaten, Vorlagen, Entwürfe und Konzepte, Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungs-/ Gerichtsverfahren, Software, Code, Algorithmen, Gestaltung inkl. Konzeption, Technisches Know-how und Registrierungsverfahren, Verträge, Absprachen, Vereinbarungen, Erklärungen.

51.3.          Eine Berechtigung des Kunden zum Reverse Engineering der Produkte der 123C wird, vorbehaltlich anderweitige Abrede, ausgeschlossen.

51.4.           Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

51.5.           Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

51.6.           Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle, sofern möglich und zumutbar, zu informieren.

51.7.           Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

51.8.          Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch, verpflichtet sich der Kunde, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung, eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, mindestens 10.000,00 Euro betragende Vertragsstrafe an 123C zu zahlen.

51.9.           Öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit, sofern nicht offenkundig oder entsprechend vertraglichen Abreden zulässig, werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

51.10.        Die Vertragsparteien schließen, sofern aufgrund der Vorgaben der Vorschriften zum Schutz von vertraulichen Informationen erforderlich, entsprechende vertragliche Vereinbarungen. 123C darf dem Kunden die entsprechenden Vereinbarungen vorlegen, sofern diese den Vorgaben des Vertrages und des Gesetzes entsprechen.

51.11.

52.          Abwerbeverbot

52.1.           Beide Vertragsparteien dürfen sich gegenseitig keine Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar abwerben. Darüber hinaus ist es den Vertragsparteien untersagt, während des Bestehens eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters bei der jeweiligen Vertragspartei, diesen in irgendeiner Form im eigenen Betrieb zu beschäftigen.

52.2.         Die vorerwähnten Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber vor der Beschäftigung des Mitarbeiters bei der anderen Vertragspartei seine schriftliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat.

52.3.         Bei Zuwiderhandlung wird eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, jedoch mindestens ein Jahres-Bruttogehalt des abgeworbenen Mitarbeiters und falls dieses niedriger ist, mindestens 25.000 Euro betragende Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn die Vertragspartei bei Beschäftigung/Einstellung des Mitarbeiters, keine Kenntnis von dessen Beschäftigung bei der anderen Vertragspartei hatte.

53.          Änderung der AGB

53.1.          123C behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zuzumuten ist.

53.2.         Im Fall von Änderungen, teilt 123C dem Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass der Kunde zwei Wochen Zeit hat, der Änderung zu widersprechen und weist ihn auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin. Im Fall eines Widerspruchs haben der Kunde und 123C das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigen würde. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.

54.          Schlussbestimmungen

54.1.           Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen 123C nur nach Zustimmung von 123C auf Dritte übertragen.

54.2.         Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und was auch dann keine Anwendung findet, wenn der Kunde seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.

54.3.         Erfüllungsort ist der Sitz von 123C.

54.4.         Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von 123C, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in Deutschland keinen Gerichtsstand hat. 123C behält sich vor, ihre Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.